Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ferienwohnung Um´s Eckle in Niederwerrn, bezeichnet das Online-Angebot www.ferienwohnung-niederwerrn-ums-eckle.de vertreten durch Elke & Matthias Günzel, Obertor 12, 97464 Niederwerrn

-- nachstehend „Anbieter“ genannt --

Stand: 21.November 2019

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Anbieter und dem Gast individuell vereinbart wurden.

1.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

2. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast eine Buchungsanfrage abgibt, die durch den Anbieter angenommen wird. Der Abschluss des Beherbergungsvertrag erfolgt dann durch eine Buchungsbestätigung des Anbieters.

Die Bestätigung der Ferienwohnung erfolgt über folgende E-Mail Adresse:

auskunft(@)ferienwohnung-niederwerrn-ums-eckle.de

2.2 Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

 

3. Preise, Leistungen und Zahlungen

3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten, den Internetzugang sowie die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen,  die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach 2.1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.

3.5 Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

3.6 Wenn eine Vereinbarung über Zahlung gegen Rechnungen getroffen wurde, hat der Gast die Rechnung nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

3.7 Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Kann der Anbieter bis zur Fälligkeit der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wie in der Buchungsbestätigung festgelegt ist, keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. 4.1 ist dann mit der Maßgabe, dass der Fälligkeitstag für die Vorauszahlung und Sicherheitsleistung, in der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden. Der Anbieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Ferienwohnung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.8 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen oder mindern.

 

4. Stornierung / Rücktritt vom Vertrag durch den Gast

4.1 Der Anbieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Diese Stornierung bedarf eine schriftlich Zustimmung der Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2 Im Falle der Stornierung des Gastes von der Buchung hat der Anbieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Die Stornierungsgebühren die dem Gast in Rechnung gestellt werden sind wie folgt gegliedert:

  • Bis 40 Tage vor Anreise 0% des vereinbarten Preises
  • 39 – 29 Tage vor Anreise 20% des vereinbarten Preises
  • 28 – 15 Tage vor Anreise 40% des vereinbarten Preises
  • 14 – 8 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Preises
  • 7 – 2 Tage vor Anreise 90% des vereinbarten Preises
  • weniger 2 Tag vor Anreise 100%

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

4.3 Der Anbieter hat das Recht, die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

4.4 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung ohne dies dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.5 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Anbieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Anbieter. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

5. Stornierung / Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.5 eingeräumt wurde, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Anbieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn

– höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

– der Anbieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Anbieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Anbieters gefährdet erscheinen;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Anbieter hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Die Ferienwohnung ist vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Anbieter das Recht, die Ferienwohnung nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Anbieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter, auf Anfrage, bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

6.5 Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

6.6 Am vereinbarten Abreisetag muß die Ferienwohnung und der Schlüssel dem Anbieter bis spätestens um 11:00 Uhr übergeben werden. Danach kann der Anbieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Wohnung bis 18:00 Uhr 50% des Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des gültigen Tagespreises. Dem Gast steht es frei, dem Anbieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6.7 Zustand der Ferienwohnung bei Abreise. Der Gast hat die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu verlassen d.h. die Räume müssen gekehrt sein, benutzte Gläser, Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen müssen ordentlich gereinigt und in die Schränke verstaut werden.
Die Reinigung der Küche, sowie der dortigen Elektrogeräte wie Herd, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Wasserkocher, Toaster und Kühlschrank und die Müllentsorgung obliegen dem Gast. Es dürfen keine verderblichen Lebensmittel hinterlassen werden. Heizungsventile sind zu drosseln. Türen und Fenster müssen geschlossen werden.

6.8 Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

6.9 Setzt der Gast den Gebrauch der Ferienwohnung nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

7. Internetnutzung

7.1 Der Anbieter stellt auf Wunsch des Gastes kostenlos ein WLAN zur Verfügung. Während der Dauer des Mietverhältnisses ist eine Mitbenutzung des Gastes gestattet. Die Zugangsdaten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Im Internet können sich Inhalte befinden, die unter Urheberrechtsschutz fallen bzw. die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Bei der Abspeicherung von Daten auf Datenträger oder bei der Verbreitung von Daten im Internet durch den Gast ist dies zu beachten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsschutzverletzungen bzw. für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die durch den Gast herunter geladenen oder verbreiteten Daten verursacht werden können.

7.2 Die „ Nutzungsbedingungen über den WLAN-Breitband Internetzugang“ sind im vollen Umfang zu beachten und sind Bestandteil unserer Allgemeinenen Geschäftsbedingungen.

 

8. Datenschutz

8.1 Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

8.2 Das „ Informationsblatt der Ferienwohnung Um`s Eckle zur DSGVO“ ist im vollen Umfang zu beachten und sind Bestandteil unserer Allgemeinenen Geschäftsbedingungen.

 

9. Hausordung

9.1 Die „ Hausordung Ferienwohung um`s Eckle“ ist im vollen Umfang zu beachten und sind Bestandteil unserer Allgemeinenen Geschäftsbedingungen.

 

10. Betreten der Ferienwohnung durch den Anbieter

10.1 Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, für vereinbarte Reinigunsarbeiten oder wenn eine Havarie oder anderer Umstände ihn dazu zwingen. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich..

 

11. Haftung und Verjährung

11.1 Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten

11.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

11.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

11.4 Die Benutzung der Wege, der Treppen zur Ferienwohnung und der Wohnung selbst, erfolgt auf eingene Gefahr.

11.5 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Anbieters, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

11.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Anbieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Anbieter ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

11.7 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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